Unsere E-Mail: info@adt-allgaeu.de Unsere Telefonnummer: 08303 92950-0

Hagelschaden – was tun?

Wer bezahlt bei Hagelschaden?

Tennisballgroße Hagelkörner stürzen vom Himmel. Sie sehen vom Fenster aus zu, wie Ihr Auto zerbeult wird und denken sich:
Hoffentlich zahlt das die Versicherung! Wir sagen Ihnen, wie Sie bei Hagelschäden vorgehen.

Ob Sturmtief, Hitzewelle oder Hochwasser: In Deutschland werden die Schäden durch Naturereignisse immer größer. Durch Sturm und Hagel entstehen laut Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft 90% aller Schäden – weit über eine Milliarde Euro sind das jedes Jahr.

Aber sind Sie ausreichend gegen Hagelschaden versichert? Und was tun, wenn Sie vom Hagel betroffen sind?


1. Dokumentieren Sie den Hagelschaden und melden Sie ihn der Versicherung

Es ist wichtig, dass Sie möglichst schnell nach dem Unwetter den Schaden am Auto festhalten. Dafür reichen einige Fotos mit Ihrem Handy aus. Zusätzlich halten Sie das Datum und die Uhrzeit fest. Als nächsten Schritt wenden Sie sich mit dieser Dokumentation und den Bildern an Ihre Versicherung oder Ihrem Berater.

Ihre Versicherung beauftragt nach der Schadensmeldung einen Gutachter, der die Schäden an Ihrem Fahrzeug festhält.
UNSER RAT: Waschen Sie ihr Autor vor der Begutachtung! So stellen Sie sicher, dass der Gutachter auch alle kleinen Beulen erkennt, dokumentiert und keine Delle übersieht.
Mit dem Gutachten Ihrer Versicherung in der Hand können Sie sich um die Reparatur des Hagelschadens am Wagen kümmern.

ACHTUNG: Geben Sie niemals die Reparatur des Fahrzeugs vor der Begutachtung durch den Sachverständigen der Versicherung in Augtrag.
Im Zweifelsfall könnten Sie sonst auf den Kosten sitzenbleiben. Zudem erfordern verschiedene Schäden unterschiedliche Reparaturverfahren, die sich natürlich auf die Kosten auswirken.


2. Lassen Sie Ihren Wagen von einem Profi reparieren!

Sie sollten die Reparatur der Dellen und Beulen durch den Hagel den Spezialisten überlassen. Die Techniken für die Reparatur von Hagelschäden werden fortlaufend weiterentwickelt.
Ausgebildete und erfahrene Fachleute führen diese Arbeiten mit Spezialwerkzeug und Fingerspitzengefühl kompetent durch.

Zum Glück, denn so müssen Sie Ihr Auto nicht grundsätzlich neu lackieren lassen, das wesentliche Nachteile mit sich bringt.

Der erste Schritt, ist der Weg zum sogenannten Dellendoktor. Dieser beult die Schäden an Ihrem Auto aus.
Die lackschadenfreie Instandsetzung der Hagelschäden schützt Ihr Fahrzeug vor Wertverlust. „Lackschadenfrei“ bedeutet einerseits, dass nach der Reparatur keine teuren Spachtelarbeiten und aufwändige Lackierung durchgeführt werden muss, und andererseits keine Farbunterschiede am Fahrzeug durch Neulackierung entstehen. Denn Farbunterschiede sind bei Neulackierung von einzelnen Karosserieteilen leider aufgrund des unterschiedlichen Alters der Lackschicht immer vorhanden.
Bei größeren Schäden ist es leider unvermeidbar, dass ein KFZ-Mechaniker nicht reparable Autoteile gegen neue ersetzt. Das betrifft neben gesprungenen Glasscheiben häufig auch Kotflügel oder Motorhaube.

Eine Neulackierung von reparierten Teilen, die größere Schäden aufweisen, kann aufgrund der aufwendigen Arbeiten mehrere Tage in Anspruch nehmen. Die Neulackierung mindert in diesen Fällen leider auch den Wert des Fahrzeugs. Daher hat die lackschadenfreie Reparatur in unserem Team immer die oberste Priorität.


3. Diese Versicherungen übernehmen die Kosten

Der Versicherungsschutz der Kfz-Haftpflichtversicherung umfasst in diesen Fällen nicht die Dellenreparatur.
Die Teilkaskoversicherung übernimmr sämtliche Kosten für Unwetterschäden. Eine Vollkaskoversicherung benötigen Sie dafür nicht.
Die Teilkaskoversicherung kommt für die Reparaturkosten des Hagelschadens auf und erstattet Ihnen im Fall eines Totalschadens den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs. Hierbei wird der Restwert des Autos, also den Wert, den Sie beim Verkauf des Autos noch erzielen könnten, mit berücksichtigt.

Der Selbstbehalt liegt bei der Teilkaskoversicherungen im Schnitt bei 150 Euro, die Sie unter Umständen mit einplanen sollten.


4. Sie haben einen Leasingfahrzeug?

Ist Ihr Leasingwagen betroffen, melden Sie den Schaden Ihrem Leasinggeber. In der Regel sind Leasingfahrzeuge gegen Wetterschäden versichert.

Wenn es nach einem Hagelsturm in Ihrer Gegend viele Schäden gab, sollten Sie Ihren Leasinggeber deswegen auf jeden Fall benachrichtigen. Ein Gutachter beurteilt den möglichen Schaden. Anschließend können Sie, nach Freigabe des Leasinggebers, die Werkstatt Ihrer Wahl aufsuchen und den Schaden beheben lassen.

Dellenreparatur, Hagelschaden, Reparatur, Smartrepair